Info COVID-19 (13)

Das Verfahren, das mindestens bis zum 15. Mai in Kraft bleibt:

Um den Zoll nach Italien zu passieren muss ein negativität Tests (molekular oder schnell test) nachgewiesen werden, der nicht elter als 48 Stunden sein darf sowie eine Selbsterklärung vorhanden sein. ( Diese Bestimmung gilt auch für diejenigen, die mit der zweiten Dosis geimpft wurden).

In Bezug auf die Quarantänezeit lesen Sie diesen Link.

Die Übersetzung des Artikels lautet:

„treuhänderische Isolierung für einen Zeitraum von 5 Tagen; Führen Sie am Ende der Isolation einen weiteren Test durch und benachrichtigen Sie Ats über ihre Einreise nach Italien“

Ostern 2024

März 24th, 2024|

Ostern 2024 Liebe Mitglieder, Das Team wünscht [...]

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Diese Seite wurde von Mitgliedern für Mitglieder und deren Gäste erstellt. Jedes Haus im Feriendorf gehört einem der Mitglieder unseres Vereins. Bei Fragen zu unserem Verein, für Rückmeldungen oder Anregungen stehen wir Ihnen zur Verfügung.

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