
Info COVID-19 (13)
Das Verfahren, das mindestens bis zum 15. Mai in Kraft bleibt:
Um den Zoll nach Italien zu passieren muss ein negativität Tests (molekular oder schnell test) nachgewiesen werden, der nicht elter als 48 Stunden sein darf sowie eine Selbsterklärung vorhanden sein. ( Diese Bestimmung gilt auch für diejenigen, die mit der zweiten Dosis geimpft wurden).
In Bezug auf die Quarantänezeit lesen Sie diesen Link.
Die Übersetzung des Artikels lautet:
“treuhänderische Isolierung für einen Zeitraum von 5 Tagen; Führen Sie am Ende der Isolation einen weiteren Test durch und benachrichtigen Sie Ats über ihre Einreise nach Italien”
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